Jedes Unternehmen der AGC-Gruppe (AGC Inc. und ihre Tochtergesellschaften, zusammen "AGC") erkennt die grundlegende Bedeutung eines angemessenen und geeigneten Schutzes von Informationen über Einzelpersonen an, wie z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern usw., die zur Unterscheidung der Identität unserer Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und aller anderen an unseren Geschäftsaktivitäten beteiligten Parteien verfügbar sein können (zusammen "personenbezogene Informationen").
AGC ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und legt hiermit die folgenden grundlegenden Richtlinien (im Folgenden als "Richtlinien" bezeichnet) fest, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen und die Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die zum Schutz personenbezogener Informationen im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten erlassen wurden:
Umgang mit persönlichen Daten
AGC führt die Erfassung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten auf faire und legale Weise durch.
Verwendung im Rahmen des vorgesehenen Zwecks
Zum Zeitpunkt der Erfassung jeglicher persönlichen Daten gibt AGC den Zweck und den Umfang von deren Nutzung genau an. AGC verwendet die so erfassten persönlichen Daten strikt nur im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen Nutzung und nur soweit sie für ihre Geschäftstätigkeiten notwendig sind.
Zustimmung der Einzelperson.
Falls es erforderlich ist, diese personenbezogenen Informationen über den oben genannten Umfang hinaus zu verwenden, holt AGC die Genehmigung der Person, auf die sich diese personenbezogenen Informationen beziehen (im Folgenden "die Person"), in Bezug auf die beabsichtigte Verwendung ein, sofern dies nicht durch die einschlägigen Gesetze und Vorschriften erlaubt ist.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz persönlicher Daten
Für den Umgang mit persönlichen Daten strebt die AGC danach, eine organisatorische Struktur zu entwickeln, für die Richtlinien und Verfahrensvorschriften für die strenge Verwaltung persönlicher Daten gelten, um diese vor illegalem Zugriff, Verlust, Fälschung oder unrechtmäßiger Weitergabe zu schützen. Um den angemessenen Umgang mit persönlichen Daten zu gewährleisten, wird AGC fortgesetzt ihre internen Systeme verstärken und verbessern, die notwendigen Maßnahmen zur sicheren Verwaltung im Einklang mit technologischen Standards umsetzen und geeignete interne Audits durchführen usw.
Weitergabe an Dritte
Ohne Erlaubnis durch die betroffene Person oder ohne Zulassung durch geltende Gesetze und Bestimmungen wird AGC persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben. Wenn die Weitergabe solcher persönlichen Daten an Dritte erlaubt oder zugelassen ist, wie oben angegeben, wird AGC darüber hinaus einen Vertrag mit dem Dritten schließen oder sonstige Maßnahmen ergreifen, um den Dritten für die Verwaltung der weitergegebenen persönlichen Daten in die Verantwortung zu nehmen, um sie vor einer unrechtmäßigen Weitergabe an Andere oder vor Missbrauch zu schützen.
Antrag auf Offenlegung persönlicher Daten usw.
AGC wird umgehend auf Anträge einer Person zur Offenlegung, Berichtigung, Ergänzung und/oder Löschung von deren persönlichen Daten reagieren, soweit dies von geltenden Gesetzen und Bestimmungen verlangt wird.
Einhaltung von Gesetzen zum Schutz persönlicher Daten
AGC wird die geltenden Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten befolgen und darüber hinaus die Umsetzung ihrer Richtlinie fortgesetzt überprüfen und sich bemühen, diese weiter zu verbessern.
Bekanntmachung der Richtlinie
AGC wird diese Richtlinie in vollem Umfang all ihren Direktoren, Amtsträgern und Angestellten (was beauftragtes und entsandtes Personal einschließt) ebenso wie anderen betroffenen Parteien zur Kenntnis bringen, um sicherzustellen, dass jeder und jede von ihnen die Bedeutung der Richtlinie versteht und sich auf geeignete Weise verhält, um die Richtlinie zu befolgen.